Geschützte Grünanlage in Berlin

Tulpenschild, dass die Berliner Grün- und Erholungsanlagen kennzeichnet.

Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Berlin werden durch das Grünanlagengesetz vom 24. November 1997 geschützt. Die Mehrzahl der Berliner Grün- und Erholungsanlagen sind gewidmet und vor Ort durch das sogenannte Tulpenschild gekennzeichnet.

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