Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Berlin werden durch das Grünanlagengesetz vom 24. November 1997 geschützt. Die Mehrzahl der Berliner Grün- und Erholungsanlagen sind gewidmet und vor Ort durch das sogenannte Tulpenschild gekennzeichnet.
Geschützte Grünanlage in Berlin
Tulpenschild, dass die Berliner Grün- und Erholungsanlagen kennzeichnet.
![Geschützte Grünanlage Berlin 2010](https://www.martin-schuster.com/ms/wp-content/uploads/gruenanlage-berlin-2010.jpg)