Sportplatz Lichtenhagen Dorf: Im Interesse sportlicher Fairneß fordern wir…

Im Interesse sportlicher Fairneß: Sportplatzordnung des SV Hafen Rostock 61 in Lichtenhagen Dorf.

Sportplatz SV Hafen Rostock Lichtenhagen 2004
Sportplatzordnung, 2004

Der Sportplatz in Lichtenhagen Dorf war der Bolzplatz meiner Jugend. Heute ist von der alten Wiese nur noch wenig zu sehen. Eine Sporthalle und ein Kunstrasenplatz bieten optimale Bedingungen für Ballsport der Randrostocker Fußballjugend.

Das Foto zeigt die Sportplatzordnung der BSG Schiffahrt/Hafen Rostock (SHR), heute SV Hafen Rostock 61, an dem alten Kabinengebäude auf dem Sportplatz in Lichtenhagen Dorf.

Im Interesse sportlicher Fairneß fordern wir unsere Zuschauer und Besucher auf nachfolgende Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit einzuhalten:

  1. Es ist verboten, alkoholische Getränke mit auf den Sportplatz zu bringen und zu genießen
  2. Unter Alkoholeinwirkung stehenden Personen wird der Zutritt zum Sportplatz untersagt
  3. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist untersagt
  4. Durch unfehlbares Verhalten der Zuschauer ist das Ansehen der eigenen Mannschaft zu heben
  5. Das Betreten der Sportanlage mit Hunden ist verboten
  6. Die Nutzung der Sportanlage ist nur mit Genehmigung des Platzwartes statthaft
  7. Den Weisungen der Platzwarte und Ordnungskräfte ist unbedingt folge zu leisten

BSG SHR
Der Vorstand

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